Ob Sie in Deutschland arbeiten dürfen, hängt von Ihrem Aufenthaltstitel ab. Der Aufenthaltstitel steht in Ihrem Pass. Je nach Aufenthaltstitel unterscheidet sich die Arbeitserlaubnis:
- EU-Bürgerinnen und EU-Bürger dürfen ohne vorherige Erlaubnis in Deutschland arbeiten, auf Jobsuche gehen oder selbstständig tätig sein.
- Wenn Sie Ihre Arbeitserlaubnis nicht über ein Visum in Ihrem Herkunftsland beantragt haben, müssen Sie einen Antrag bei der Ausländerbehörde in Karlsruhe stellen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Rufnummer 115 oder online unter: www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste/terminvereinbarung.de
Wo?
Ausländerbehörde
Ordnungs- und Bürgeramt
Kaiserallee 8
76124 Karlsruhe
2. Obergeschoss
Wichtige Informationen für Menschen aus dem Ausland, die in Deutschland arbeiten möchten, hat die Bundesagentur für Arbeit zusammengefasst: https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland/voraussetzungen-arbeiten-in-deutschland