Eine Arbeits­er­laub­nis erhal­ten (für Nicht-EU-Bür­ger/-innen)

Ob Sie in Deutsch­land arbei­ten dür­fen, hängt von Ihrem Auf­ent­halts­ti­tel ab. Der Auf­ent­halts­ti­tel steht in Ihrem Pass. Je nach Auf­ent­halts­ti­tel unter­schei­det sich die Arbeitserlaubnis:

  • EU-Bür­ge­rin­nen und EU-Bür­ger dür­fen ohne vor­he­ri­ge Erlaub­nis in Deutsch­land arbei­ten, auf Job­su­che gehen oder selbst­stän­dig tätig sein.
  • Wenn Sie Ihre Arbeits­er­laub­nis nicht über ein Visum in Ihrem Her­kunfts­land bean­tragt haben, müs­sen Sie einen Antrag bei der Aus­län­der­be­hör­de in Karls­ru­he stellen.

Bit­te ver­ein­ba­ren Sie einen Ter­min unter der Ruf­num­mer 115 oder online unter: www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste/terminvereinbarung.de

Wo?
Aus­län­der­be­hör­de
Ord­nungs- und Bür­ger­amt
Kai­ser­al­lee 8
76124 Karls­ru­he
2. Ober­ge­schoss

  • Was mit­neh­men?
    Per­so­nal­aus­weis oder Reisepass
  • Anmel­de­be­stä­ti­gung
  • Was erhal­ten Sie?
    Auf­ent­halts­ti­tel, Auf­ent­halts­ge­stat­tung oder ande­re Bescheinigungen

Wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen für Men­schen aus dem Aus­land, die in Deutsch­land arbei­ten möch­ten, hat die Bun­des­agen­tur für Arbeit zusam­men­ge­fasst: https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland/voraussetzungen-arbeiten-in-deutschland