Elterncafés → Kindertagespflege → Kita-Portal
Eltern mit Babys und Kleinkindern
Die ↗ Startpunkt-Elterncafés bieten für alle werdenden Eltern und Familien mit Babys und Kleinkindern ein offenes Elterncafé an.
Hier können Sie andere Eltern und pädagogische Fachkräfte kennenlernen und erhalten Informationen zu Angeboten rund um Babys und Kleinkinder.

Bild von magnific
Kindertagespflege – Betreuung für Kinder unter 3 Jahren
Bis zum vollendeten dritten Lebensjahr kann die Betreuung Ihres Kindes auch in der Kindertagespflege erfolgen.
Die Kindertagespflege ist eine gleichrangige Betreuungsform neben Kindertageseinrichtungen, die im Hinblick auf den Bildungs‑, Betreuungs- und Förderauftrag den gleichen gesetzlichen Vorgaben wie eine Kindertageseinrichtung unterliegt.
Für die Beratung zur Kindertagespflege und die Vermittlung von Kindertagespflegepersonen ist der Fachdienst Kindertagespflege zuständig.
Sozial- und Jugendbehörde – Fachdienst Kindertagespflege
📍 Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe
📞 0721 133‑5062
📧 tagespflege@sjb.karlsruhe.de
🌐 www.karlsruhe.de/kindertagespflege
Kinderbetreuung bis zur Schule – Kita-Portal
Der Besuch einer Kindertageseinrichtung (kurz: Kita) ist in Deutschland nicht verpflichtend. Er ist aber stark zu empfehlen, da Ihr Kind so schnell die Sprache lernt.
Eine Übersicht über ↗ Betreuungseinrichtungen für Kinder von 1 bis 6 Jahren gibt es auf dem ↗ Karlsruher Kita-Portal
Weitere Informationen und mehrsprachige Flyer zum Kita-Portal finden Sie ↗ hier
Kita-Portal Karlsruhe – Ihr Weg zu einem Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung
Das ↗ Kita-Portal ist ein zentrales Informations- und Vormerksystem für Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen in der Stadt Karlsruhe. Hier können Sie sich über das Betreuungsangebot in Kitas informieren. Wenn Sie einen Kitaplatz suchen, müssen Sie Ihren Bedarf über das Kita-Portal anmelden und Vormerkungen für Ihre Wunscheinrichtungen erstellen.
Wichtig: Es gibt kein zentrales Platzvergabeverfahren. Die Stadt Karlsruhe hat keine zentrale Warteliste und keinen Einfluss auf die Vergabe der Plätze. Die Vergabe erfolgt durch die Einrichtungsleitungen oder den jeweiligen Träger.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*Innen der Servicestelle des Kita-Portals gerne zur Verfügung.
Servicestelle Kita-Portal
📧 service@kita.karlsruhe.de
📞 0721 133–55 66
Telefonische Sprechzeiten:
| Montag: | 8:30 bis 12 Uhr, 13 bis 14:30 Uhr |
| Dienstag: | 8:30 bis 12 Uhr, 13 bis 14:30 Uhr |
| Mittwoch: | 8:30 bis 12 Uhr |
| Donnerstag: | 8:30 bis 12 Uhr, 13 bis 16 Uhr |
Persönliche Termine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Was kostet eine Kita in Karlsruhe?
Die Kosten für einen Kita-Platz in Karlsruhe können unterschiedlich sein. Wie viel Sie bezahlen, hängt unter anderem von der Einrichtung, dem Träger und dem Betreuungsangebot ab.
Für städtische Kindertageseinrichtungen veröffentlicht die Stadt Karlsruhe eine Übersicht ↗ Gebühren für Kindertagesbetreuung.
Finanzielle Unterstützung für Familien
Wenn Ihre Familie nur ein geringes Einkommen hat, können Sie bei der Stadt Karlsruhe einen ↗ Zuschuss zum Elternbeitrag beantragen. Die Höhe der Unterstützung hängt von Ihrem Familieneinkommen und Ihrer persönlichen Familiensituation ab.
💡Wichtig: Der Zuschuss muss beantragt werden. Er wird grundsätzlich frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem Sie den Antrag stellen. Stellen Sie den Antrag deshalb am besten spätestens in dem Monat, in dem Ihr Kind die Kita beginnt.
Wie erhalte ich einen Zuschuss zum Elternbeitrag?
📎PDF Antragsformular für Karlsruhe Stadt
↗ Online-Antragsformular für Karlsruhe Stadt
Den Antrag mit den Unterlagen können Sie per E‑Mail senden:
📧 kibe-zuschuss@sjb.karlsruhe.de
📎Flyer Zuschuss zum Elternbeitrag
Besuchen mehrere Kinder Ihrer Familie gleichzeitig eine Kita oder Kindertagespflege in Karlsruhe, können die Beiträge für weitere Kinder reduziert werden.
Sind Ihre Kinder bei unterschiedlichen Trägern in Betreuung, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Geschwisterkindererstattung bei der Stadt Karlsruhe beantragt werden. Diese Erstattung ist nicht vom Einkommen der Familie abhängig.
📎PDF Antrag Geschwisterkinderstattung
💡Wichtig: Ab dem 1. September 2026 ändert sich die Geschwisterkindregelung in Karlsruhe. Der städtische Geschwisterkinderzuschuss wird auf 50 Prozent reduziert. Dadurch können sich die Elternbeiträge für Zweit- und weitere Kinder erhöhen. Quelle: Stadt Karlsruhe
Beratung und Angebote für Eltern
Mehrsprachige ↗ Kitalots*innen unterstützen kostenlos Familien aus Karlsruhe bei verschiedenen Anliegen rund um die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung.
↗ Leihgroßeltern: Spielen, lesen oder raus ins Freie – Familien, die keine Großeltern vor Ort haben, finden mit ehrenamtlichen „Leihomas“, „Leihopas“ oder einem „Leihgroßelternpaar“ Unterstützung.
Interessierte Eltern und Senior*innen können sich über ehrenamtliche Ansprechpartner unter: leihgrosseltern-paritaet-ka@web.de melden.
