Aus­län­der­be­hör­de Karlsruhe

Wo müs­sen Sie sich mel­den, wenn Sie nicht aus einem EU-Land kom­men? Wenn Sie die Staats­an­ge­hö­rig­keit eines Lan­des außer­halb der EU haben und nach Deutsch­land ein­rei­sen, um hier dau­er­haft zu leben, müs­sen Sie sich bei der Aus­län­der­be­hör­de vor Ort mel­den. Sie erhal­ten dort einen Auf­ent­halts­ti­tel.

Bit­te ver­ein­ba­ren Sie vor­ab einen Ter­min unter der Ruf­num­mer 115 oder online:

Wo?
Aus­län­der­be­hör­de
Stadt Karls­ru­he
Ord­nungs- und Bür­ger­amt
Kai­ser­al­lee 8
76124 Karls­ru­he
2. OG
Zim­mer: E 219 bis E 223

Was neh­me ich mit?

  • Per­so­nal­aus­weis oder Reisepass
  • Anmel­de­be­stä­ti­gung aus dem Bürgerbüro

Was erhal­ten Sie?

  • Auf­ent­halts­ti­tel, Auf­ent­halts­ge­stat­tung oder ande­re Bescheinigungen

Sprech­zei­ten

Mon­tag bis Frei­tag: 8.30 bis 12.30 Uhr

Don­ners­tag: 14.00 bis 17.00 Uhr

Gut zu wis­sen: EU-Bür­ge­rin­nen und EU-Bür­ger genie­ßen Frei­zü­gig­keit inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on. Das heißt, sie kön­nen sich frei in ande­ren Mit­glieds­staa­ten bewe­gen, ein­rei­sen oder sich dort auf­hal­ten. Sie müs­sen sich daher nicht in der Aus­län­der­be­hör­de anmel­den oder einen Auf­ent­halts­ti­tel beantragen.