Wo müssen Sie sich melden, wenn Sie nicht aus einem EU-Land kommen? Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb der EU haben und nach Deutschland einreisen, um hier dauerhaft zu leben, müssen Sie sich bei der Ausländerbehörde vor Ort melden. Sie erhalten dort einen Aufenthaltstitel.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin unter der Rufnummer 115 oder online:
Wo?
Ausländerbehörde
Stadt Karlsruhe
Ordnungs- und Bürgeramt
Kaiserallee 8
76124 Karlsruhe
2. OG
Zimmer: E 219 bis E 223
Was nehme ich mit?
Was erhalten Sie?
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 17.00 Uhr
Gut zu wissen: EU-Bürgerinnen und EU-Bürger genießen Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Das heißt, sie können sich frei in anderen Mitgliedsstaaten bewegen, einreisen oder sich dort aufhalten. Sie müssen sich daher nicht in der Ausländerbehörde anmelden oder einen Aufenthaltstitel beantragen.