Wo müssen Sie sich melden, wenn Sie nicht aus einem EU-Land kommen?
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb der EU haben und nach Deutschland einreisen, um hier dauerhaft zu leben, müssen Sie sich bei der Ausländerbehörde vor Ort melden. Sie erhalten dort einen Aufenthaltstitel.
Für die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels bietet Ihnen die Ausländerbehörde folgende Möglichkeiten zur Antragstellung an:
- Antragstellung per E‑Mail
Senden Sie bitte rechtzeitig vor Ablauf den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen zu – als eine PDF-Datei per E‑Mail an: abh@oa.karlsruhe.de - Antragstellung per Post oder durch Einwurf in den Briefkasten
Gerne können Sie die Unterlagen auch per Post einreichen oder in den Briefkasten einwerfen.
Anschrift: Ausländerbehörde, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe.
Die Entscheidung erhalten Sie per E‑Mail oder per Post. Nach Erhalt dieses Schreibens können Sie selbst einen Termin zur Abgabe der biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) vereinbaren.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin unter der Rufnummer 115 oder online:
Bitte beachten Sie:
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Ausländerbehörde
Stadt Karlsruhe
Kaiserallee 8
76133 Karlsruhe
Haltestelle: Mühlburger Tor
Linien: S1, S11, S12, S2, S5, S51, Tram 1, 2, 3, 4
Was nehme ich mit?
Was erhalten Sie?
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 7.30 bis 12.30 Uhr
Montag bis Mittwoch:
13.30 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Formulare
Formulare müssen ausgefüllt und unterschrieben werden
Häufige Fragen
Mein Aufenthaltstitel ist abgelaufen. Was ist zu beachten?
Senden Sie bitte schnellstmöglich den unterschriebenen Antrag sowie Ihre Unterlagen zu.
Unterlagen als PDF-Datei per E‑Mail an: abh@oa.karlsruhe.de
Meine Fiktionsbescheinigung ist abgelaufen. Was ist zu beachten?
Die Fiktionswirkung gilt gesetzlich fort.
Im Bedarfsfall (z.B. für eine dringende Reise) kann Ihnen eine Bescheinigung über die Fortgeltung der Fiktion ausgestellt und zugeschickt werden.
Senden Sie hierzu eine E‑Mail mit dem Reisenachweis an: abh@oa.karlsruhe.de
Andere Leistungen
z.B. Arbeitsgenehmigung, Au Pair, Verpflichtungserklärung finden Sie hier
Gut zu wissen: EU-Bürgerinnen und EU-Bürger genießen Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Das heißt, sie können sich frei in anderen Mitgliedsstaaten bewegen, einreisen oder sich dort aufhalten. Sie müssen sich daher nicht in der Ausländerbehörde anmelden oder einen Aufenthaltstitel beantragen.