Aus­län­der­be­hör­de Karlsruhe

Wo müs­sen Sie sich anmel­den, wenn Sie nicht aus einem EU-Land kom­men?
Wenn Sie die Staats­an­ge­hö­rig­keit eines Lan­des außer­halb der EU haben und nach Deutsch­land ein­rei­sen, um hier dau­er­haft zu leben, müs­sen Sie sich bei der Aus­län­der­be­hör­de mel­den. Sie erhal­ten dort einen Auf­ent­halts­ti­tel.

TIPP

AniKA emp­fiehlt, dass Sie Ihren Antrag min­des­tens zwei Mona­te vor Ablauf Ihres Auf­ent­halts­ti­tels stel­len.

Die Ertei­lung oder Ver­län­ge­rung eines Auf­ent­halts­ti­tels wird nicht mehr per­sön­lich vor­ge­nom­men. Die Aus­län­der­be­hör­de bie­tet Ihnen fol­gen­de Mög­lich­kei­ten zur Antrag­stel­lung an:

Schritt 1

  • Antrag­stel­lung per E‑Mail - (Bit­te sen­den Sie kei­ne Ori­gi­nal­da­tei­en, nur gescann­te Kopien)
    Sen­den Sie bit­te recht­zei­tig vor Ablauf den voll­stän­dig aus­ge­füll­ten und unter­schrie­be­nen Antrag sowie die erfor­der­li­chen Unter­la­gen zu – als eine PDF-Datei per E‑Mail an: abh@oa.karlsruhe.de
  • Antrag­stel­lung per Post oder durch Ein­wurf in den Brief­kas­ten
    Anschrift: Aus­län­der­be­hör­de, Kai­ser­al­lee 8, 76133 Karlsruhe.

Bit­te beach­ten:
Sie erhal­ten den Bescheid per E‑Mail oder per Post. Nach Erhalt die­ses Schrei­bens kön­nen Sie selbst einen Ter­min zur Abga­be der bio­me­tri­schen Daten (Fin­ger­ab­drü­cke und Foto) ver­ein­ba­ren. Bei die­sem Ter­min wird Ihren neu­en elek­tro­ni­schen Auf­ent­halts­ti­tel bestellt.

Schritt 2

Bit­te ver­ein­ba­ren Sie einen Ter­min zur Abga­be der bio­me­tri­schen Daten im Vor­aus ent­we­der per Tele­fon 115 – oder online unter:

Aus­län­der­be­hör­de
Stadt Karls­ru­he
Kai­ser­al­lee 8
76133 Karls­ru­he
Hal­te­stel­le: Mühl­bur­ger Tor
Zei­len: S1, S11. S12, S2, S5, S51
Stra­ßen­bahn 1, 2, 3, 4

Was soll ich mitnehmen?

  • Per­so­nal­aus­weis oder Reisepass
  • Anmel­de­be­stä­ti­gung aus dem Bürgerbüro
  • Ande­re Doku­men­te für jeden ein­zel­nen Fall

Was erhal­te ich?

  • Auf­ent­halts­ti­tel, Auf­ent­halts­ge­stat­tung oder ande­re Bescheinigungen

Hier kön­nen Sie Unter­stüt­zung bekommen

For­mu­la­re

Die For­mu­la­re müs­sen aus­ge­füllt und unter­zeich­net werden

Häu­fi­ge Fragen

Sons­ti­ge Leistungen

z.B. Arbeits­er­laub­nis, Au Pair, Ver­pflich­tungs­er­klä­rung fin­den Sie hier

Gut zu wis­sen: EU-Bürger*innen genie­ßen Frei­zü­gig­keit inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on. Das heißt, sie kön­nen sich frei in ande­ren Mit­glied­staa­ten bewe­gen, ein­rei­sen oder sich dort auf­hal­ten. Sie müs­sen sich daher nicht in der Aus­län­der­be­hör­de anmel­den oder eine Arbeits­er­laub­nis beantragen.