Aus­län­der­be­hör­de Karlsruhe

Wo müs­sen Sie sich mel­den, wenn Sie nicht aus einem EU-Land kom­men?
Wenn Sie die Staats­an­ge­hö­rig­keit eines Lan­des außer­halb der EU haben und nach Deutsch­land ein­rei­sen, um hier dau­er­haft zu leben, müs­sen Sie sich bei der Aus­län­der­be­hör­de vor Ort mel­den. Sie erhal­ten dort einen Auf­ent­halts­ti­tel.

Für die Ertei­lung oder Ver­län­ge­rung eines Auf­ent­halts­ti­tels bie­tet Ihnen die Aus­län­der­be­hör­de fol­gen­de Mög­lich­kei­ten zur Antrag­stel­lung an:

  • Antrag­stel­lung per E‑Mail
    Sen­den Sie bit­te recht­zei­tig vor Ablauf den voll­stän­dig aus­ge­füll­ten und unter­schrie­be­nen Antrag sowie die erfor­der­li­chen Unter­la­gen zu – als eine PDF-Datei per E‑Mail an: abh@oa.karlsruhe.de
  • Antrag­stel­lung per Post oder durch Ein­wurf in den Brief­kas­ten
    Ger­ne kön­nen Sie die Unter­la­gen auch per Post ein­rei­chen oder in den Brief­kas­ten ein­wer­fen.
    Anschrift: Aus­län­der­be­hör­de, Kai­ser­al­lee 8, 76133 Karls­ru­he.

Die Ent­schei­dung erhal­ten Sie per E‑Mail oder per Post. Nach Erhalt die­ses Schrei­bens kön­nen Sie selbst einen Ter­min zur Abga­be der bio­me­tri­schen Daten (Fin­ger­ab­drü­cke und Foto) ver­ein­ba­ren.

Bit­te ver­ein­ba­ren Sie vor­ab einen Ter­min unter der Ruf­num­mer 115 oder online:

Bit­te beach­ten Sie:
Eine per­sön­li­che Vor­spra­che ist nur nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung möglich.

Aus­län­der­be­hör­de
Stadt Karls­ru­he
Kai­ser­al­lee 8
76133 Karls­ru­he
Hal­te­stel­le: Mühl­bur­ger Tor
Lini­en: S1, S11, S12, S2, S5, S51, Tram 1, 2, 3, 4

Was neh­me ich mit?

  • Per­so­nal­aus­weis oder Reisepass
  • Anmel­de­be­stä­ti­gung aus dem Bürgerbüro

Was erhal­ten Sie?

  • Auf­ent­halts­ti­tel, Auf­ent­halts­ge­stat­tung oder ande­re Bescheinigungen

Öff­nungs­zei­ten

Mon­tag bis Frei­tag: 7.30 bis 12.30 Uhr
Mon­tag bis Mitt­woch:
13.30 bis 16.00 Uhr

Don­ners­tag: 14.00 bis 16.00 Uhr

For­mu­la­re

For­mu­la­re müs­sen aus­ge­füllt und unter­schrie­ben werden

Häu­fi­ge Fragen

Mein Auf­ent­halts­ti­tel ist abge­lau­fen. Was ist zu beach­ten?
Sen­den Sie bit­te schnellst­mög­lich den unter­schrie­be­nen Antrag sowie Ihre Unter­la­gen zu.
Unter­la­gen als PDF-Datei per E‑Mail an: abh@oa.karlsruhe.de

Mei­ne Fik­ti­ons­be­schei­ni­gung ist abge­lau­fen. Was ist zu beach­ten?
Die Fik­ti­ons­wir­kung gilt gesetz­lich fort.
Im Bedarfs­fall (z.B. für eine drin­gen­de Rei­se) kann Ihnen eine Beschei­ni­gung über die Fort­gel­tung der Fik­ti­on aus­ge­stellt und zuge­schickt wer­den.
Sen­den Sie hier­zu eine E‑Mail mit dem Rei­se­nach­weis an: abh@oa.karlsruhe.de

Ande­re Leistungen

z.B. Arbeits­ge­neh­mi­gung, Au Pair, Ver­pflich­tungs­er­klä­rung fin­den Sie hier

Gut zu wis­sen: EU-Bür­ge­rin­nen und EU-Bür­ger genie­ßen Frei­zü­gig­keit inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on. Das heißt, sie kön­nen sich frei in ande­ren Mit­glieds­staa­ten bewe­gen, ein­rei­sen oder sich dort auf­hal­ten. Sie müs­sen sich daher nicht in der Aus­län­der­be­hör­de anmel­den oder einen Auf­ent­halts­ti­tel beantragen.