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Wohn­sitz anmel­den in Karlsruhe

Wohn­sitz anmel­den in Karlsruhe

Wer eine Woh­nung in Karls­ru­he bezieht, muss sich anmelden.

Die Anmel­dung muss inner­halb von zwei Wochen nach dem Ein­zug erfolgen.

Aus­nah­men

Kei­ne Anmel­dung ist erfor­der­lich, wenn:

  • Man im Bun­des­ge­biet bereits gemel­det ist und die Woh­nung nicht län­ger als 6 Mona­te bezieht
  • Man im Aus­land wohnt und die Woh­nung in Deutsch­land nicht län­ger als 3 Mona­te bezieht

Die Anmel­dung erfolgt in den Bürgerbüros.

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Erforderlige Unterlagen

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Formular: Anmeldung - Meldeschein
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • ausgefülltes und unterschriebenes Formular: Wohnungsgeberbestätigung
  • gegebenenfalls Nachweise des Personenstands (z. B. Geburts- und/oder Eheurkunde).
    Bei einer ausländischen öffentlichen Urkunde ist außerdem eine von einer in der Bundesrepublik Deutschland beeidigten Übersetzungsperson angefertigte Übersetzung erforderlich.
    Je nach Herkunftsland bedarf die ausländische Personenstandsurkunde zudem gegebenenfalls einer Apostille oder Legalisation (bei EU-Mitgliedsstaaten nicht erforderlich).

Kosten
Keine

Zielgruppe: (all)
Diese Veranstaltung ist kostenfrei

Veranstalter