Familien mit Kindern brauchen neben einem finanziellen Auskommen gute Angebote zur Kinderbetreuung und die Möglichkeit, Familie und Beruf zu vereinbaren. Mit verschiedenen Leistungen wird Ihre Familie finanziell entlastet und unterstützt.
Hier finden Sie einen Überblick, welche Leistungen für Familien mit Kindern in Karlsruhe bekommen können.
Alle Eltern mit Kindern, die dauerhaft in Deutschland leben, haben Recht auf Kindergeld.
Sie erhalten pro Kind 255 Euro Kindergeld im Monat.
Das Kindergeld wird bezahlt bis ein Kind 18 Jahre alt wird oder wenn Ihr Kind eine Ausbildung, ein Studium oder einen Freiwilligendienst absolviert bis zum 25. Lebensjahr.
Sie beantragen das Kindergeld bei der Familienkasse.
🌐 Familienkasse Baden-Württemberg West Karlsruhe
📍 Hermann-Veit-Straße 6, 76135 Karlsruhe
☎ 0800 45 555 30
📧 familienkasse-baden-wuerttemberg-west@arbeitsagentur.de
Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie zusätzlich zum Kindergeld bei der Familienkasse einen Kinderzuschlag beantragen.
Was mitbringen?
☑️Pass oder Ausweis
☑️Geburturkunde
☑️Antrag auf Kindergeld und eventuell Schulbescheinigung, Ausbildungs‑, Studienbescheinigung
☑️ Antrag auf Kinderzuschlag, Nachweise über Unterkunft und Heizung, Einkommen und Vermögen, Unterhaltsregelung
🌐 Familienkasse Baden-Württemberg West Karlsruhe
📍 Hermann-Veit-Straße 6, 76135 Karlsruhe
☎ 0800 45 555 30
📧 familienkasse-baden-wuerttemberg-west@arbeitsagentur.de
Die Stadt Karlsruhe bietet Familien unterschiedliche Betreuungangebote. Für die Nutzung der Angebote entstehen Benutzungsgebühren. Zur Entlastung von Familien mit mehreren Kindern gewährt die Karlsruhe eine Beitragsreduzierung oder Rückerstattung von Geschwisterkinderbeiträgen.
🌐 Stadt Karlsruhe – Sozial- und Jugendbehörde
Fachbereich Kindertagesbetreuung
📍 Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe
☎ 0721 133 5189
📧 kibe-zuschuss@sjb.karlsruhe.de
Mit dem Karlsruher Kinderpass/ Karlsruher Pass/ Karlsruher Pass 60+ erhalten Karlsruherinnen und Karlsruher ab 0 Jahren in der Regel, wenn sie ein geringeres Einkommen haben oder Sozialleistungen beziehen, freie Eintritte, Vergünstigungen oder Gutscheine in den Bereichen Freizeit, Sport, Kultur, Bildung und Mobilität.
Dazu gehören z. B. Ermäßigungen für Tickets beim Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) oder für Frei- und Hallenbäder bis zu 50 Prozent, Zuschüsse für Ferienangebote, Bildungsgutscheine, freie Eintritte oder Ermäßigungen für Museen in Karlsruhe und Region.
Die Angebote unterscheiden sich je nach Pass.
Mehr Informationen unter: ↗ https://karlsruher-pass.de/
Was mitbringen?
☑️ Aktuelles Passfoto
☑️ Gültiger Personalausweis oder andere Ausweisdokumente
☑️ Nachweise je nachdem was auf Sie zutrifft: Bescheid über Sozialleistungen, Schwerbehinderten-Ausweis, Geburtsurkunden, Meldebescheinigungen oder Stammbuch (bei Familien mit fünf oder mehr minderjährigen Kindern), bei Familien mit geringerem Einkommen: Unterlagen zur Berechnung.
Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe – stja
Jugend‑, Freizeit- und Bildungswerk (jfbw)
📍 Bürgerstr. 16, 76133 Karlsruhe
☎ 0721 133‑5671
📧 jfbw@stja.de
🌐 Internet
Habe ich Anspruch auf den Karlsruher Pass/ Karlsruher Kinderpass?
↗ Online-Rechner
Elterngeld können Mütter oder Väter ab der Geburt Ihres Kindes erhalten.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Elterngeld am besten online - so geht es am schnellsten.
Den Elterngeld-Antrag können Sie schon vor der Geburt vorbereiten.
Das Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.
Welche Dokumente brauche ich?
✅ Geburtsurkunde (im Original)
✅ Nachweise über Ihr Einkommen
✅ Eventuell weitere Nachweise bitte telefonisch erfragen
Es gibt verschiedene Varianten des Elterngelds:
Basiselterngeld
- Bis zu 12 Monate möglich.
- Als Elternpaar können Sie gemeinsam bis zu 14 Monate erhalten.
- Alleinerziehende können ebenfalls 14 Monate Basiselterngeld bekommen.
- Teilen Sie die Elterngeldmonate untereinander auf. Für Geburten ab 01.04.2024 ist ein ↗ gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld nur noch in einem Lebensmonat, der vor dem 1. Geburtstag des Kindes liegt möglich.
- Bei ab dem 01.09.2021 besonders früh geborenen Kindern können Sie ↗ den Bezug von Basiselterngeld verlängern.
Elterngeld Plus
- Tauschen Sie 1 Monat Basiselterngeld gegen 2 Monate Elterngeld Plus.
Dadurch erhalten Sie bis zu 24 Monate Elterngeld Plus. - Als Elternpaar können Sie gemeinsam bis zu 28 Monate erhalten.
- Alleinerziehende können ebenfalls 28 Monate erhalten.
- Sie erhalten monatlich maximal die Hälfte des Basiselterngeldes.
Partnerschaftsbonusmonate
- Als Elternpaar können Sie jeweils bis zu 4 zusätzliche Monate mit Elterngeld Plus bekommen.
- Voraussetzung ist, dass Sie beide in dieser Zeit Teilzeit arbeiten. Ist Ihr Kind ab dem 01.09.2021 geboren, ist eine Wochenarbeitszeit zwischen 24 und 32 Stunden notwendig.
- Dieses Angebot können Sie auch gemeinsam nutzen, wenn Sie und das andere Elternteil Ihr Kind getrennt erziehen. Wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie das Angebot allein nutzen.
🌐 L‑Bank Familienförderung
📍 76131 Karlsruhe
☎ 0800 664 5471
📧 familienfoerderung@l‑bank.de
Kindesunterhalt
Unterhalt für Ihr minderjähriges Kind
Sie können 💶 Geld (Unterhalt) für Ihr minderjähriges Kind vom anderen Elternteil verlangen.
Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Ein normales Verfahren beim Familiengericht.
- Ein einfacheres und schnelleres Verfahren – das „vereinfachte Verfahren“.
Für das vereinfachte Verfahren müssen Sie ein 📋 Formular ausfüllen und einreichen.
Dieses Verfahren ist oft schneller und kostet weniger Geld als das normale Verfahren.
Am Ende bekommen Sie ein offizielles Dokument, mit dem Sie den Unterhalt einfordern können.
Es ist wichtig, dass Sie vorher mit einer ⚖️ Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder dem Jugendamt sprechen. Sie sagen Ihnen, ob dieses Verfahren für Sie gut passt.
💡 Tipp: Das Jugendamt hilft Müttern und Vätern, die alleine mit dem Kind leben.
Die Beratung beim Jugendamt ist kostenlos. Sie helfen Ihnen, den Unterhalt für Ihr Kind zu bekommen.
Unterhalt für Ihr minderjähriges Kind können Sie vom Unterhaltsverpflichteten beim Familiengericht in einem regulären Unterhaltsverfahren oder auch in einem vereinfachten Verfahren fordern. Dieses vereinfachte Verfahren müssen Sie mit Hilfe eines Formulars beantragen.
Das vereinfachte Verfahren kann rascher und kostengünstiger als ein sonstiges Unterhaltsverfahren zu einem Vollstreckungstitel führen.
Sie sollten sich von Ihrer Rechtsanwältin beziehungsweise Ihrem Rechtsanwalt oder dem Jugendamt beraten lassen, ob diese Verfahrensform in Ihrem Fall geeignet ist.
Tipp: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendamt stehen alleinerziehenden Müttern und Vätern bei Unterhaltsfragen zur Seite und helfen, berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Die Beratung ist kostenlos.
Amtsgericht Karlsruhe
Amtsgericht Karlsruhe-Durlach
das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk sich das Kind oder der Elternteil, der das Kind vertritt, gewöhnlich aufhält.
✔️ Es handelt sich um Unterhalt:
- für ein minderjähriges Kind oder
- für ein volljähriges Kind für die zurückliegende Zeit der Minderjährigkeit.
✔️ Das Gericht hat noch kein gerichtliches Unterhaltsverfahren eingeleitet.
✔️ Kein anderes Gericht hat bereits über den Unterhaltsanspruch entschieden.
✔️ Es gibt noch keinen vollstreckbaren Unterhaltstitel (z. B. eine Jugendamtsurkunde).
✔️ Der verlangte Unterhalt für das Kind ist nicht höher als das 1,2‑fache des Mindestunterhalts.
✔️ Zur Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs berechtigt sind Sie als
- sorgeberechtigter Elternteil, bei dem das minderjährige Kind lebt, oder
- Person oder Stelle, die das Kind rechtlich vertritt.