Wohn­geld beantragen

🏠 Miet­zu­schuss für Men­schen mit gerin­gem Einkommen

Wenn Sie in Karls­ru­he woh­nen und nur ein gerin­ges Ein­kom­men haben, kön­nen Sie Wohn­geld bean­tra­gen. Das Wohn­geld ist eine staat­li­che Unter­stüt­zung, die Ihnen hilft, die monat­li­che Mie­te zu bezah­len und finan­zi­ell ent­las­tet zu werden.

Das Wohn­geld für Mie­te­rin­nen und Mie­ter heißt Miet­zu­schuss, das Wohn­geld für Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer von selbst genutz­tem Wohn­raum heißt Lastenzuschuss.

Höhe:
Abhän­gig vom Ein­zel­fall.
Es ori­en­tiert sich an der Haus­halts­grö­ße, dem Ein­kom­men und der Mie­te bezie­hungs­wei­se Belastung.

Dau­er:
In der Regel für 12 Monate.

Im Ein­zel­fall kann die­ser Zeit­raum län­ger oder kür­zer sein.
Wol­len Sie Wohn­geld nach die­sem Zeit­raum wei­ter bezie­hen, müs­sen Sie es neu beantragen.

Vor­aus­set­zun­gen

🏠 Sie kön­nen Wohn­geld bekom­men, wenn:

  • Ihr gesam­tes Ein­kom­men nicht zu hoch ist.
  • Das Ein­kom­men wird nach dem Ein­kom­men­steu­er­ge­setz berech­net. Wich­tig ist, wie viel steu­er­pflich­ti­ges Ein­kom­men Sie haben. Dazu kom­men auch man­che steu­er­freie Ein­nah­men.
  • Sie bezah­len Ihre Mie­te selbst. Wenn jemand anders (zum Bei­spiel ein Amt) Ihre Mie­te bezahlt, bekom­men Sie kein Wohn­geld.

Wer bekommt kein Wohn­geld?
Kein Wohn­geld bekom­men Per­so­nen, die schon ande­re staat­li­che Hil­fe erhal­ten, zum Beispiel:

  • Bür­ger­geld (frü­her Arbeits­lo­sen­geld II oder Sozialgeld)
  • Über­gangs­geld oder Ver­letz­ten­geld in glei­cher Höhe wie Bürgergeld
  • Zuschüs­se zur Mie­te für Aus­zu­bil­den­de oder Studierende
  • Grund­si­che­rung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • Hil­fe zum Lebens­un­ter­halt
  • Hil­fe in Hei­men, wenn dort Essen und Unter­kunft bezahlt werden
  • Leis­tun­gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kin­der- und Jugend­hil­fe, wenn nur sol­che Per­so­nen im Haus­halt wohnen.

📝 Online Antrag – Wohn­geld beantragen

Wohn­geld bean­tra­gen (Miet­zu­schuss) mit Aus­füll­hil­fe (Online-Antrag)
Online-Antrag, das For­mu­lar muss nicht per Post zuge­schickt werden.

Antrag auf Wohn­geld (Miet­zu­schuss) mit Aus­füll­hil­fe (Print­for­mu­lar)
Das For­mu­lar muss unter­schrie­ben und per Post zuge­sen­det werden.

Erford­li­che Unterlagen

  • Nach­weis über die Anzahl der Haushaltsmitglieder.
  • Nach­weis über die Mie­te (↗ Miet­be­schei­ni­gung) oder Belas­tung (Dar­le­hens­ver­trag).
  • Nach­wei­se über das Gesamt­ein­kom­men des Haus­halts – ↗ Ver­dienst­be­schei­ni­gung (Arbeits­ein­kom­men, Ren­te, Kindergeld).

Zustän­di­ge Stelle

🌐 Wohn­geld­stel­le
📍Lamm­stra­ße 7 a, Zim­mer E 219 bis E 223, 76133 Karls­ru­he
☎ 0721 133 6470
📧 wohngeld@la.karlsruhe.de

Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert:2025-05-26