🏠 Mietzuschuss für Menschen mit geringem Einkommen
Wenn Sie in Karlsruhe wohnen und nur ein geringes Einkommen haben, können Sie Wohngeld beantragen. Das Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung, die Ihnen hilft, die monatliche Miete zu bezahlen und finanziell entlastet zu werden.
Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss.
Höhe:
Abhängig vom Einzelfall.
Es orientiert sich an der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete beziehungsweise Belastung.
Dauer:
In der Regel für 12 Monate.
Im Einzelfall kann dieser Zeitraum länger oder kürzer sein.
Wollen Sie Wohngeld nach diesem Zeitraum weiter beziehen, müssen Sie es neu beantragen.
🏠 Sie können Wohngeld bekommen, wenn:
- Ihr gesamtes Einkommen nicht zu hoch ist.
- Das Einkommen wird nach dem Einkommensteuergesetz berechnet. Wichtig ist, wie viel steuerpflichtiges Einkommen Sie haben. Dazu kommen auch manche steuerfreie Einnahmen.
- Sie bezahlen Ihre Miete selbst. Wenn jemand anders (zum Beispiel ein Amt) Ihre Miete bezahlt, bekommen Sie kein Wohngeld.
❌ Wer bekommt kein Wohngeld?
Kein Wohngeld bekommen Personen, die schon andere staatliche Hilfe erhalten, zum Beispiel:
- Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
- Übergangsgeld oder Verletztengeld in gleicher Höhe wie Bürgergeld
- Zuschüsse zur Miete für Auszubildende oder Studierende
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe in Heimen, wenn dort Essen und Unterkunft bezahlt werden
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinder- und Jugendhilfe, wenn nur solche Personen im Haushalt wohnen.
📝 Online Antrag – Wohngeld beantragen
↗ Wohngeld beantragen (Mietzuschuss) mit Ausfüllhilfe (Online-Antrag)
Online-Antrag, das Formular muss nicht per Post zugeschickt werden.
↗ Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) mit Ausfüllhilfe (Printformular)
Das Formular muss unterschrieben und per Post zugesendet werden.
Erfordliche Unterlagen
- Nachweis über die Anzahl der Haushaltsmitglieder.
- Nachweis über die Miete (↗ Mietbescheinigung) oder Belastung (Darlehensvertrag).
- Nachweise über das Gesamteinkommen des Haushalts – ↗ Verdienstbescheinigung (Arbeitseinkommen, Rente, Kindergeld).
🌐 Wohngeldstelle
📍Lammstraße 7 a, Zimmer E 219 bis E 223, 76133 Karlsruhe
☎ 0721 133 6470
📧 wohngeld@la.karlsruhe.de