„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Grundgesetz Artikel 3 Absatz 2
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Karlsruhe
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Karlsruhe ist eine Anlaufstelle für Frauen und Männer mit Anregungen, Fragen und Beschwerden zur Chancengleichheit.
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