Bür­ger­geld online beantragen

Das Bür­ger­geld ist Geld vom Staat. Es hilft Men­schen, die zu wenig Geld zum Leben haben.
Mit dem Bür­ger­geld soll jeder ein wür­di­ges Leben füh­ren können.

Wer erhält das Bür­ger­geld?

  • Men­schen, die arbei­ten kön­nen, aber nicht genug Geld ver­die­nen, um davon zu leben.
  • Auch Men­schen, die nicht arbei­ten kön­nen, erhal­ten Bür­ger­geld – wenn sie mit jeman­dem zusam­men­le­ben, der arbei­ten kann und darf. Dies nennt man eine Bedarfsgemeinschaft. 

Anfor­de­run­gen an das Bürgergeld

  • Sie sind min­des­tens 15 Jah­re alt und haben die Alters­gren­ze für Ihre Ren­te noch nicht erreicht.
  • Sie leben in Deutsch­land und haben Ihren Haupt­wohn­sitz hier.
  • Sie kön­nen min­des­tens 3 Stun­den pro Tag arbeiten.
  • Sie oder Mit­glie­der Ihrer Hilfs­ge­mein­schaft sind auf Hil­fe angewiesen.

Bür­ger­geld online beantragen

Hier kön­nen Sie sich direkt online für das Bür­ger­geld bewer­ben.
Das Job­cen­ter wird Ihren Antrag bearbeiten.

📄 Doku­men­te für das Bür­ger­geld (Bür­ger­geld) Antrag

Alle Anga­ben, die Sie in Ihrem Bür­ger­geld­an­trag machen, müs­sen mit Doku­men­ten belegt wer­den. Die­se Doku­men­te wer­den „Nach­wei­se“ oder „Bele­ge“ genannt. 

💡 Rei­chen Sie nie­mals Ori­gi­nal­do­ku­men­te ein.
Das Job­cen­ter scannt Ihre Unter­la­gen ein und ver­nich­tet sie nach 8 Wochen.

Nach­weis der per­sön­li­chen Daten

  • Per­so­nal­aus­weis oder
  • Gül­ti­ger Rei­se­pass mit aktu­el­ler Mel­de­be­schei­ni­gung oder
  • Auf­ent­halts­ge­neh­mi­gung

Nach­weis von Ein­kom­men und Vermögen

  • Kon­to­aus­zü­ge für die letz­ten 3 Monate
  • Gehalts­ab­rech­nung
  • Kon­to­aus­zü­ge, auf denen bei­spiels­wei­se die fol­gen­den Zah­lungs­ein­gän­ge ver­zeich­net sind:
    ✅ Ren­ten
    ✅ Kran­ken­geld
    ✅ Kin­der­geld
    ✅ Unter­halts­zah­lun­gen oder Unterhaltsvorschuss

Nach­weis von Unter­kunft und Heizung

  • Miet­ver­trag
  • Rech­nun­gen für Hei­zung und Nebenkosten
  • Miet­ein­nah­men

Wei­te­re Beweise

📄 Haben Sie schon ein­mal Unter­stüt­zung von einem ande­ren Job­cen­ter erhal­ten?
Zum Bei­spiel Bür­ger­geld oder Arbeits­lo­sen­geld (ALG II)?
👉 Brin­gen Sie bit­te einen Nach­weis mit, z. B. den Bewil­li­gungs­be­scheid oder den Zah­lungs­ver­lauf.

💼 Bewer­ben Sie sich, nach­dem Sie eine Stel­le auf­ge­ge­ben haben?
Dann brin­gen Sie bit­te mit:

  • Ihre Arbeits­un­ter­la­gen
  • Ein Kün­di­gungs­schrei­ben oder eine kur­ze Erklä­rung, war­um Sie Ihren Arbeits­platz ver­las­sen haben
  • Die Arbeits­be­schei­ni­gung 🧾
    → Ihr Arbeit­ge­ber muss Ihnen die­ses Doku­ment aushändigen.

💸 Ande­re Aus­ga­ben?
Bit­te brin­gen Sie Kon­to­aus­zü­ge oder Doku­men­te über Ver­si­che­rungs­zah­lun­gen mit.

🗣️ Bera­tung durch das Jobcenter

Ihr Job­cen­ter berät Sie ger­ne zu Ihrem Antrag und Ihrer Ent­schei­dung. Ver­ein­ba­ren Sie einen Ter­min, wenn Sie zum Beispiel …

  • Fra­gen zur Anwen­dung haben,
  • nicht ver­ste­hen, war­um Ihre Bewer­bung abge­lehnt wurde
  • weni­ger Geld erhal­ten als Sie erwar­tet haben oder
  • wol­len genau wis­sen, was der Inhalt der Ent­schei­dung bedeutet.

Sie kön­nen Ihr Job­cen­ter auch direkt online mit Ihrem Anlie­gen kon­tak­tie­ren. Sie kön­nen zum Bei­spiel die Sei­te jobcenter.digital Mail­box-Ser­vice oder die loka­len Online-Diens­te nut­zen, um Ihr Job­cen­ter auf des­sen Web­site zu kontaktieren. 

Hier fin­den Sie die 🏢 Job­cen­ter-Büro in Ihrer Nähe

Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert:2025-05-27