Sie ziehen nach Deutschland und haben bereits einen Führerschein aus einem anderen Land?
Wenn Sie vorhaben, für einen längeren Zeitraum in Deutschland zu leben – d.h. mindestens 185 Tage pro Jahr aus persönlichen oder beruflichen Gründen – dann bleibt Ihr ausländischer Führerschein bis zu sechs Monate nach der Wohnsitznahme gültig.
Nach diesem Zeitraum müssen Sie einen Antrag auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis stellen (Umwandlung in einen deutschen Führerschein), um weiterhin legal in Deutschland fahren zu können.
⚠️ Bitte beachten Sie: Die genauen Anforderungen und Verfahren können je nach dem Land, das Ihren Führerschein ausgestellt hat, variieren.
📝 Ausländischer Führerschein – Antrag auf Umschreibung
Sie müssen Ihren Antrag bei der Führerscheinstelle im Servicezentrum Auto und Verkehr in Karlsruhe einreichen.
Führerscheinstelle Karlsruhe (Servicezentrum Auto und Verkehr: Führerscheinstelle)
📍 Steinhäuserstr. 22, 76133 Karlsruhe
📞 115
📧 fuehrerscheinstelle@oa.karlsruhe.de
↗ Online-Termin bei der Führerscheinstelle
Der Führerscheinantrag wird online ausgefüllt und muss dann ausgedruckt und ✍🏼 unterzeichnet werden. Das bedeutet, dass Sie am Ende dieses Prozesses das generierte Antragsformular ausdrucken und zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen per Post 📬 einreichen oder in den Briefkasten werfen müssen (📍 Steinhäuserstr. 22).
Online Bewerbung
Der Führerscheinantrag wird online ausgefüllt und muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. ✍🏼 unterschrieben werden. Das bedeutet, dass Sie am Ende dieses Prozesses das generierte Antragsformular ausdrucken und per Post einreichen müssen 📬 mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen oder in den Briefkasten einwerfen (📍 Steinhäuserstr. 22).
Online Bewerbung
- Gültiger ausländischer Führerschein mit Übersetzung (falls nicht EU/EEA)
Übersetzungen werden von anerkannten Automobilclubs erstellt. - Gültiger Reisepass oder Personalausweis (Kopie für schriftliche Bewerbung)
- Nachweis des Wohnsitzes in Karlsruhe (z.B. Meldebescheinigung)
- Biometrisches Passfoto
- Für einen EU-EWR-Führerschein und für einen Führerschein, der in einem der Länder ausgestellt wurde, die in der ↗ Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführten Staaten und Klassen, zusätzlich:
✅ Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung und
✅ Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen.
Diese Zeugnisse oder Gutachten müssen Sie nur vorlegen, wenn zeitgleich mit dem Umtausch eine Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis der Klassen C oder D (einschließlich Anhänger-und/oder Unterklassen) notwendig ist.
- im Falle eines Nicht-EU/EWR-Führerscheins, der nicht in der ↗ Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung ist je nach beantragter Klasse zusätzlich aufgeführt
✅ Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
✅ Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen beziehungsweise eine Sehtestbescheinigung.
✅ Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung.
✅ Angabe der Fahrschule, da Sie außerdem die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen müssen.
🔍 Je nach ausstellendem Land müssen Sie außerdem eine theoretische und/oder praktische Fahrprüfung ablegen.
Je nach Stadt oder Landkreis: unterschiedlich
37,50 €, wenn keine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich ist
ansonsten
43,90 € ohne Probezeit,
44,70 € mit Probezeit.
💁🏻 Brauchen Sie Hilfe?
Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung oder Übersetzung benötigen, können Sie sich an die örtlichen Integrationszentren (↗ Migrationsberatungsstellen) in Karlsruhe können Sie unterstützen.