Zur Integration von Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus in den Arbeitsmarkt
Spurwechsel – Integration in den Arbeitsmarkt
So können wir Ihnen helfen:
- Hilfe für Unternehmen, die Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt integrieren möchten.
- Fragen zur Ausbildung
- Fragen zu Aufenthaltsgenehmigungen
- Fragen zur vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung
- Fragen zur ↗ Einbürgerung
Termin nach Vereinbarung
Sowohl geduldete Personen als auch Personen mit Aufenthaltserlaubnis befinden sich seit Jahren in einer Art Schwebezustand. Der Gesetzgeber hat im Aufenthaltsrecht eine Rechtsgrundlage für geduldete Personen geschaffen, um nach langjährigem Aufenthalt bei nachgewiesener nachhaltiger Integration ein gesichertes Aufenthaltsrecht in Form eines Aufenthaltstitels gewähren zu können.
Wir beraten Sie umfassend mit dem Ziel, eine Perspektive für das Aufenthaltsrecht zu schaffen und damit eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarktzu ermöglichen.
Insbesondere erarbeiten wir für Sie Lösungen, die zur Umsetzung der vom Gesetzgeber vorgesehenen Aufenthaltsrechtsregelungen führen.
Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir einen sogenannten Integrationsfahrplan, der in verständlicher und schriftlicher Form die konkreten Schritte darlegt, die unternommen werden müssen, um mithilfe der neuen gesetzlichen Regelungen Perspektiven für ein Aufenthaltsrecht zu eröffnen.
📎 Flyer
Das Projekt wird von der Stadt Karlsruhe und dem Ministerium für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Dieses Angebot ist kostenlos
Kaiserallee 12d, 76133 Karlsruhe
