In Deutschland gibt es eine Melde·pflicht.
Das heißt:
Sie müssen sich neu anmelden, wenn Sie
- in eine andere Stadt ziehen
- in eine andere Wohnung ziehen.
Diese Anmeldung machen Sie im Bürger·büro.
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Sie müssen Ihre neue Adresse
2 Wochen nach dem Umzug melden.
Sie dürfen die Anmeldung nicht vergessen!
Sonst müssen Sie eine Strafe bezahlen.
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Sie müssen zur Anmeldung mitbringen:
- Reise·pass oder Personal·ausweis
- Wenn möglich:
Ihren Pass aus Ihrem Land
- Wenn möglich
Ihren Aufenthalts·titel.
Ein Aufenthalts·titel ist die Erlaubnis,
dass Sie sich in Deutschland aufhalten dürfen.
- Ein Dokument von Ihrem Vermieter.
Ihre neue Adresse muss in dem Dokument stehen
Zum Beispiel
— Ihr Miet·vertrag.
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Wichtig
Sie bekommen bei der Anmeldung ein Dokument.
Das Dokument heißt Melde·bescheinigung.
Darin steht,
dass Sie an Ihrer neuen Adresse wohnen.
Das ist ein wichtiges Dokument.
Bitte werfen Sie die Melde·bescheinigung nicht weg.
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Bitte machen Sie einen Termin im Bürger·büro.
Telefon: 115
Internet:
https://www.karlsruhe.de/stadt-rathaus/service-buergerinformation/terminvereinbarung
Es gibt mehrere Bürger·büros in Karlsruhe.
Hier sehen Sie,
welches Bürger·büro in Ihrer Nähe ist:
https://www.karlsruhe.de/stadt-rathaus/service-buergerinformation/terminvereinbarung
Übersetzung, Piktogramme und Gestaltung: © BEQUA gGmbH 2023
